München, 10. September 2025 – Um die explodierenden Kosten des Gesundheitssystems zu senken und es effizienter zu gestalten, planen CDU/CSU und SPD im aktuellen Koalitionsvertrag die Einführung eines Primärarztsystems. Dieses sieht vor, dass Patienten künftig zunächst immer erst ihren Hausarzt aufsuchen müssen, der dann bei Bedarf an den Facharzt weiterüberweist. Psychische Erkrankungen stellen jedoch eine Sondersituation dar, denn die Hürde bei psychisch bedingten Symptomen einen Behandler aufzusuchen, liegt bei vielen Menschen noch immer sehr hoch. Viele von psychischer Erkrankung Betroffene werden bei dem Gedanken, zwei Mal mit dem gleichen Thema vorstellig werden zu müssen, Abstand davon nehmen, überhaupt Hilfe aufzusuchen. „Gerade bei schweren psychischen Erkrankungen wie Psychosen gleicht es oftmals einem gewaltigen Kraftakt, die betroffene Person davon zu überzeugen, dass sie erkrankt ist und medizinische Hilfe benötigt. Wir kennen viele Fälle, wo Angehörige mehrere Jahre Überredungsarbeit benötigt haben, um den schwer psychisch erkrankten Menschen zu einem Arztbesuch zu bewegen. Dann muss jedoch ohne Umwege dafür gesorgt werden, dass die betroffene Person sofort behandelt wird. Nur selten gibt es in solchen Fällen eine zweite Chance“, erklärt Kaveh Tarbiat, Mitglied des ApK Bayern Vorstands. „Die Tatsache, dass die durchschnittliche Behandlungsdauer in der hausärztlichen Primärversorgung knapp 8 Minuten pro Patienten beträgt, macht es fast unmöglich für einen Hausarzt, auch noch die psychische Verfassung des Patienten zu diagnostizieren“, ergänzt Kaveh Tarbiat. Hinzu kommt, dass es in ländlichen Regionen immer weniger niedergelassene Allgemeinmediziner gibt, die die Primärarzt-Funktion übernehmen könnten. Im Entwurf sind bereits Ausnahmen für Augen-, Frauen- und Kinderärzte sowie Zahnärzte geplant. In der psychiatrischen Versorgung wäre das noch wichtiger.
Der ApK Bayern unterstützt daher die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)1, im Falle von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie einen Direktzugang zu ermöglichen, wie es laut dem Konzeptpapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)2 bereits für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehen ist. „Dies ist absolut notwendig, um zu verhindern, dass noch mehr psychisch schwer erkrankte Menschen teils über Jahre und Jahrzehnte unbehandelt bleiben“, betont Herr Tarbiat.
Quellen:
1 vgl. Primärarztsystem: Psychische Erkrankungen erfordern flexible Regelungen
2 vgl. Ambulant passgenau versorgt
