Klinikvereinbarungen – Die Zusammenarbeit von Patienten, Klinik und Angehörigen
Bereits seit 2005 bemüht sich der Landesverband um eine flächendeckende Kooperation mit psychiatrischen Kliniken der sieben bayerischen Bezirke. Die Bemühungen gründen auf der langjährigen Erkenntnis, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Behandlern den Betroffenen auf vielfältige Weise zugutekommt. Oftmals kann durch ein gelungenes Zusammenwirken der behandelnden Ärzte und Therapeuten sowie der Angehörigen und der Betroffenen selbst ein besserer Umgang mit der Erkrankung erreicht werden. Die Einbeziehung der Angehörigen kann meist, auch langfristig gesehen, von Vorteil für den erkrankten Menschen sein. Dies belegen auch wissenschaftliche Studien.
Um den sogenannten „Trialog“ formell zu besiegeln, initiierte der Landesverband daher eigens erstellte „Klinikvereinbarungen“, die inzwischen beinahe alle psychiatrischen Kliniken in Bayern unterzeichnet haben.
Im zweiten Schritt möchten wir nun darauf hinwirken, dass die Einhaltung des Vertrags künftig Bestandteil des Klinik-Qualitätsstandards wird.
Die Vereinbarung für Mittelfranken können Sie hier einsehen: